
Update: Umgang mit der Corona-Pandemie im Pferdesport
Seit dem Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung am 2.11. gab es im Pferdesport in den letzten Tagen viele Fragen zu deren Auslegung und Umgang damit. Der Pferdesportverband Westfalen stand mit den Landesministerien im regen Austausch und konnte jetzt gestern die Unklarheiten beseitigen.
So gilt jetzt z.B.:
– pro 200 qm dürfen sich 1 Reiter/Pferd bewegen. Das bedeutet bei einer Fläche von z.B. 20x40m 4 Pferde auf dem Viereck. Das gilt für drinnen und draußen
– Weiterhin wurde vom Ministerium eine fachliche Aufsicht und Anleitung beim Bewegen der Schulpferde für notwendig befunden und erlaubt. Damit ist allerdings nicht der normale Schulbetrieb gemeint!
– Zu dieser Aufsicht gehört auch die Vor- und Nachbereitung der Pferde auf der Stallgasse. Hierbei ist auf die Hygienemaßnahme und Abstand zu achten!
Weiterhin leider unzulässig ist der organisierte Sport- und Trainingsbetrieb (hierzu zählt auch Einzelunterricht) sowohl im Freien als auch in der Halle. Zulässig ist nur der Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
Der Pferdesportverband Westfalen bittet die Vereine, Betriebe und Reiter um sorgfältige Einhaltung der jetzt klargestellten Regelungen. Ein zu großzügiges Auslegen gefährdet den mit den Ministerien gefundenen Konsens.
Ausführliche Einzelheiten zur Klarstellungen durch das NRW-Gesundheitsministerium findet ihr auf der Seite vom >> Pferdesportverband Westfalen <<