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    Corona-Krise: Lockdown in den Kreisen Gütersloh und Warendorf

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    23

    Jun

    By westergerling
    0 Comment

    Corona-Krise: Lockdown in den Kreisen Gütersloh und Warendorf

    Wie heute bekannt wurde, hat die Landesregierung NRW einen neuen und umfassenden Lockdown verhängt. Die Einschränkungen betreffen auch den Sport. Hintergrund sind die nach oben schnellenden Infektionszahlen, die im Zusammenhang mit der Firma Tönnes in Rheda stehen.

    — E-Mail des Pferdesportverband Westfalen e.V. —

    Die Einzelheiten sind in einer neuen Coronaregionalverordnung geregelt, die am 24. Juni in Kraft tritt und vorerst bis zum 30. Juni 2020 in den Gebieten der Landkreise Gütersloh und Warendorf gilt.

    Die vollständige Verordnung kann unter dem folgenden Link auf dem Internetportal des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen heruntergeladen werden.

    Coronaregionalverordnung

    Welche Einschränkungen gelten?
    Für den Pferdesport sind besonders die folgenden Aspekte maßgeblich, die unter § 3 geregelt sind. Dort heißt es in der Auflistung der momentan unzulässigen Angebote, Tätigkeiten, Einrichtungen und besonderen Zusammenkünfte (auszugsweise) wörtlich:

    • Sportangebote in geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios
    • die Ausübung von Kontaktsportarten auch im Freien
    • das Betreten von Sportanlagen durch Zuschauer

     
    Was bedeutet das konkret für den Pferdesport in den Kreisen Gütersloh und Warendorf?
    Die gute Nachricht zuerst: Die Verordnung beinhaltet nicht, dass die Sportstätten wieder geschlossen werden. Die Befürchtung, wieder unter die Maßgaben des Leitfadens aus der Zeit der sogenannten  „Notversorgung“ zu fallen, ist also unbegründet.

    Die Verordnung spricht auch nicht von einem Verbot des kontaktlosen Sports. Es darf also im Freien auf der Pferdesportanlage und im Gelände weiterhin geritten werden.

    Anders verhält es sich mit dem Kontaktsport. Er ist ausdrücklich auch im Freien verboten. Voltigiergruppen dürfen daher auf dem Außenplatz nur solche Trainingsformen ausüben, die vollständig kontaktfrei erfolgen können. Das Kontaktverbot bezieht auch Hilfestellungen ein. Auch der Fahrsport ist davon betroffen, da Fahrer und Beifahrer/Ausbilder auf dem Kutschbock keinen Mindestabstand einhalten können.

    Reithallen sind bis zum 30. Juni 2020 tabu.

     
    Zuschauern ist der Zutritt verboten
    Zuschauer, die zuletzt bis zu einer Gesamtzahl von 100 Personen die Sportstätten betreten durften, sind in den Kreisen Gütersloh und Warendorf nun vorerst wieder ausgeschlossen. Minderjährige und unterstützungsbedürftige Personen dürfen aber weiterhin begleitet werden und für diese Begleitung ist auch keine Altersgrenze eingefügt worden.

     
    Wie verhält es sich mit Turnieren?

    Für sportliche Wettbewerbe ist keine explizite Regelung in der Coronaregionalverordnung enthalten. Diese verbietet generell „Versammlungen und Veranstaltungen, die nicht der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge […] zu dienen bestimmt sind oder bei denen es sich nicht um Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Institutionen, Gesellschaften, Gemeinschaften, Parteien oder Vereine oder um Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz handelt“.

    In die genannten Kategorien lassen sich Turniere nicht einordnen.
    Wir werden die Frage dennoch morgen vorsorglich bei den zuständigen Behörden klären.

     
    Ferienfreizeiten und Co.
    Tagesausflüge, Ferienfreizeiten, Stadtranderholungen und Ferienreisen für Kinder und Jugendliche, dürfen bis Ende Juni nur dann stattfinden, wenn die örtlich zuständige untere Gesundheitsbehörde (das Kreis-Gesundheitsamt) diese ausdrücklich genehmigt hat.

    Anwesenheitsdokumentation
    Auch wenn die Verordnung es nicht ausdrücklich erwähnt: Aus Sorgfaltsgründen empfehlen wir, die Anwesenheitszeiten auf der Pferdesportanlage mit dem Einverständnis der Teilnehmenden/ Anwesenden weiterhin zu erfassen, damit im Bedarfsfall die Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden kann.

    Vorsorglich:
    Sollten sich in den kommenden Tagen Fragen ergeben, Interpretationen erforderlich sein oder Unklarheiten auftreten, werden wir uns zeitnah um Klärung bemühen. Melden Sie sich im Zweifel gern per Mail.

    Bis dahin: Bleiben Sie geund und zuversichtlich!

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